Ein erster Kontakt mit mir kann direkt durch die betroffene Person, deren Angehörige, den Arzt oder die Ärztin, sowie durch eine andere Fachperson stattfinden.
Eine ärztliche Verordnung mit der Diagnose sollte bei mir vor Therapiebeginn eintreffen, damit ich eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse oder der IV erwirken kann.
Eine gute Zusammenarbeit mit den Angehörigen, Ärzten und Ärztinnen, sowie mit weiteren involvierten Fachpersonen ist für eine erfolgreiche Behandlung sehr wichtig.
Die Ergotherapie ist eine medizinisch-therapeutische Massnahme und wird in der Regel von der Grundversicherung bzw. der Invalidenversicherung übernommen.